GUTACHTEN

Wenn zwei sich streiten...

... schafft der Gutachter Klarheit.

In vielen gerichtlichen Fragen ist das Hinzuziehen eines Gutachters unabdingbar, damit baufachliche und bautechnische Situationen korrekt bewertet werden können. Gerne stehe ich Ihnen hierfür zuverlässig und vertrauensvoll zur Seite. Durch ständige Fort- und Weiterbildung gewährleiste ich Ihnen immer den aktuellsten Wissenstand von Vorschriften und Richtlinien. Im Folgenden erhalten Sie einen Einblick in die verschiedenen Arten der Gutachten:


Außerhalb eines Gerichtsverfahrens in Auftrag gegebene Gutachten für private Auftraggeber werden als Privatgutachten bezeichnet. Bei Baustreitigkeiten, meist handelt es sich um Baumängel, bietet es sich an, vor Eingehung eines Prozesses ein Privatgutachten einzuholen. Im Rahmen eines Gutachtens ist zu klären wem ein Mangel zuzuschreiben ist. Es ist wichtig diese Fragen zu klären, bevor Sie einen Prozess ausfechten möchten um Ihre Erfolgschancen und Ihr Kostenrisiko realistisch einschätzen zu können. Ein erstelltes Privatgutachten ist für ein Gerichtsverfahren lediglich beschränkt zulässig. Soll Ihr Gutachten für ein gerichtliches Verfahren verwendet werden, benötigen Sie ein Gerichtsgutachten.


Im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung leiste ich als Gutachter meine Bewertung zu allen geforderten Fragestellungen. Durch entsprechende Fortbildungen und Seminare erfülle ich fortwährend alle benötigten Voraussetzungen.


Als selbstständiges Beweisverfahren wird ein gerichtliches Verfahren bezeichnet, für das kein Prozess notwendig ist. Es zeichnet sich dadurch aus, dass es von einer Partei beantragt wird. Neben der Darlegung der Mangelbehauptungen müssen diese durch einen Sachverständigen festgestellt werden. Das selbstständige Beweisverfahren bietet den Vorteil, dass es nicht mit Anwaltszwang verknüpft ist. Wesentliches Kriterium für die Erstellung eines selbstständigen Beweisverfahrens ist darin begründet, dass es im Prozessfall hinzugezogen werden kann.


Im Rahmen meiner Tätigkeit erarbeite ich für Sie Schiedsgutachten. Bei Streitigkeiten zwischen zwei Parteien fungiere ich als neutraler Sachverständiger. Auch bei einem Schiedsgutachten soll der Gang zum Gericht vermieden werden. In diesem Fall kläre ich für die beiden involvierten Parteien die umstrittenen Punkte. Das Schiedsgutachten ist bindend für beide Parteien. Durch meine Vereidigung durch die Handwerkskammer von Oberbayern und München für das Fachgebiet Glas erarbeite ich unparteiische, unabhängige und fachlich fundierte Gutachten für Gerichte.